Versicherungen

Versicherungen dienen hauptsächlich zu finanziellen Absicherung im Schadensfall. Es besteht eine Gemeinschaft aus den Kunden, nach dem Solidaritätsprinzip zahlt der Einzelne Prämien in einer bestimmten Höhe. Im Schadensfall kann er den Anspruch erheben von den Gesamteinzahlungen aller Versicherten zu profitieren. Das Versicherungsunternehmen verwaltet diese Gelder selbst. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Versicherungsarten. Zu den sogenannten Sozialversicherungen zählen die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Diese sind gesetzlich verpflichtend. Die zu zahlenden Beträge errechnen sich aus der Höhe des Einkommens des Versicherten. Diese Versicherungen werden vom Staat kontrolliert. Die Krankenversicherung tritt im Krankheitsfall ein und deckt die damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel den Lohnersatz bei einer vorrübergehenden Erwerbsuntätigkeit, aber auch die Kosten ambulanter und stationärer Behandlung, sowie Krankentagegeld. Die Rentenversicherung ist zwar für jeden verpflichtend, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen haben in den letzten Jahren jedoch stark abgenommen. Die Eigenverantwortung des Einzelnen in Hinsicht auf die Rente und die Rentenvorsorge steigt. Eine private Rentenversicherung mit höheren Leistungen kann eine zusätzliche Option darstellen. Neben den Sozialversicherungen gibt es aber auch die Individualversicherungen. Dazu zählen zum Beispiel die Hausratsversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Autoversicherung, sowie die Personen- und Lebensversicherung. Die in Anspruchnahme dieser Versicherungen ist meist Freiwillig. Die Auto-, oder auch KFZ-Versicherung ist jedoch für den Halter eines Kraftfahrzeugs unverzichtbar und verpflichtend. Die Haftpflichtversicherung stellt eine weitere wichtige Versicherung dar. Ihre Leistungen können dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Schadensersatzforderung eines Dritten vorliegt. Ist die Forderung berechtigt, erhält dieser seine Gelder von der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers. Es gibt zudem noch einige Versicherungen, die für den Schaden an bestimmten, vorher genau festgelegten Gegenständen aufkommen.